Corona Informationen Autohandel

Nach der bundesweit einheitlichen Notbremse müssen Kfz-Händlern grundsätzlich ihre Ladengeschäfte schließen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 100 übertroffen hat.

Sofern jedoch ein Inzidenzwert von 150 noch nicht überschritten worden ist, ist eine Öffnung der Geschäfte nach vorheriger Terminbuchung und unter Vorlage eines tagesaktuellen Negativtests des Kunden möglich. Auch die Abholung von bestellten Fahrzeugen ist unabhängig vom Inzidenzwert weiter zulässig.

Allerdings können die Landesregierungen oder die Kommunen über die Regelungen der Notbremse hinaus schärfere Corona-Einschränkungen anordnen. Daher stehen diese Informationen unter dem Vorbehalt der Entscheidungen der zuständigen Behörden vor Ort.

Stand 29.04.2021