Neuwagen AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN FERNABSATZVERKAUF EINES NEUEN KRAFTFAHRZEUGES

– durch einen privaten Käufer –

Unverbindliche Empfehlung des Bundesverbandes freier Kfz-Händler BVfK e.V. Bonn
Stand: 04/2020
I. Vertragsabschluss/Nebenabreden/Übertragung von Rechten und Pflichten:

  1. Die Präsentation der Fahrzeuge im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern
    lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben. Mit der
    Bestellung des gewünschten Fahrzeugs erklärt der Käufer verbindlich sein Vertragsangebot. Der Käufer erhält
    unverzüglich eine Bestätigung über den Zugang seiner Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt indes noch keine
    verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Käufer ist an seine verbindliche Bestellung zehn Werktage gebunden.
    Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist bestätigt,
    die Bereitstellung des Fahrzeugs mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Vertragsschluss erfolgt
    ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht
    ausdrücklich zugestimmt wird.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung
    des Verkäufers.

II. Abnahmetermin:
Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der
Abnahme des Fahrzeugs ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer eine Nachfrist
setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten
Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der
Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

III. Eigentumsvorbehalt/Eigentum:

Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. Im Rahmen der Gewährleistung oder aus Kulanz ersetzte Teile des Fahrzeugs werden
Eigentum des Verkäufers.

IV. Haftung für Sach- und Rechtsmängel:

Ansprüche auf Grundlage gesetzlicher Sachmängelhaftung sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Ein
möglicherweise zwischengeschalteter Vermittler kann diesbezügliche Reklamationen ggf. entgegennehmen und an den
Verkäufer weiterleiten. Erwirbt der Käufer das Fahrzeug in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit, reduziert sich die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängeln auf ein Jahr, sofern nicht der
Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein
Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Ebenso sind hiervon ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung der unter V. näher bezeichneten vertragswesentlichen Pflichten. Möglicherweise
hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer und dem liefernden
Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er
gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der
gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.

V. Schadenersatz:

Eine Haftung des Verkäufers für Schäden des Käufers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen
Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen
vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Käufers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.

VI. Fahrzeugangaben

Die im Vertrag enthaltenen Fahrzeugangaben basieren auf Auskünften des Lieferanten und geben ausschließlich
Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers und
stellen keine Beschaffenheitsangabe oder Beschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich
eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist davon auszugehen, dass die Ausstattung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der
verbindlichen Bestellung derjenigen des Herkunftslands zum Produktions-Zeitpunkt entspricht. Abweichungen von der
vereinbarten Ausstattung während der Lieferzeit, die auf Änderungen durch den Fahrzeughersteller beruhen, bleiben
vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
zumutbar sind.

VII. Lieferverzug, -ausfall

Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch
Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Streik oder sonstige höhere Gewalt), obwohl er bei seinem Lieferanten eine
deckungsgleiche Bestellung abgegeben hat, so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer
hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Der
Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens- oder
Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nur in dem unter V. Schadenersatz dargestellten Umfang.

VIII. Verbrauchs- und Emissionswerte:

Die in Werbung und Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte werden im Rahmen des jeweiligen
Typgenehmigungsverfahrens nach standardisierten Tests, quasi unter „Laborbedingungen“ ermittelt. Im normalen Fahrbetrieb
werden diese Werte fast immer deutlich überschritten. Auch die in Fachtests ermittelten, i. d. R. um 30% – 40% über den
offiziellen Angaben liegenden Verbrauchswerte, können von den individuellen Werten abweichen, da sie durch eine Vielzahl
von Einflüssen, wie Fahrstil, Einsatzart, Temperatur, Reifengröße, Fahrzeuggesamtgewicht, Sonderausstattungen etc.
beeinflusst werden. Es muss daher damit gerechnet werden, dass die tatsächlichen Verbrauchs- und Emissionswerte deutlich
über den offiziellen Angaben liegen. Aus diesen Gründen erfolgt für das hier verkaufte Fahrzeug keine
Eigenschaftszusicherung bezüglich des Kraftstoffverbrauchs oder der Schadstoffemissionen.

IX. Herstellergarantie:

Voraussetzungen, Umfang und Laufzeit einer ggf. bestehenden
Herstellergarantie richten sich nach den diesbezüglichen Bestimmungen und öffentlichen Äußerungen des
Herstellers zum Zeitpunkt des Garantiebeginns, sofern keine hiervon abweichende ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um ein EU-Neufahrzeug, welches vor der Fahrzeugübergabe
eine Tageszulassung oder vergleichbare Registrierung im Ausland erhalten hat, so beginnt die Garantie im
Regelfall bereits mit der Tageszulassung zu laufen und kann demzufolge bei Übergabe verkürzt sein. Die
Garantieverkürzung beträgt vorbehaltlich anderweitiger Angaben seitens des Verkäufers maximal 14 Tage.

X. Freiwilliges Rückgaberecht:

Der Verkäufer gewährt dem Käufer zusätzlich zu seinen gesetzlichen Rechten ein freiwilliges Rückgaberecht. Aufgrund
dieses Rückgaberechts ist der Käufer berechtigt, das Fahrzeug gegen vollständige Erstattung des Kaufpreises an den
Verkäufer zurückzugeben. Für das Rückgaberecht gelten die nachstehenden Bedingungen:

  1. Das Rückgaberecht steht nur Verbrauchern gem. § 13 BGB zu.
  2. Der Käufer muss von seinem Rückgaberecht unverzüglich, spätestens nach einer ggf. zum Zeitpunkt des
    Übergabetermins erfolgten Überprüfung des Fahrzeugs (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Probefahrt über max. 20 km,
    ggfs. Begutachtung durch Dritte) Gebrauch machen.
  3. Das Rückgaberecht erlischt, wenn
    • – der Käufer das Fahrzeug in Betrieb nimmt, oder
    • – das Fahrzeug nach Übergabe (z. B. bei der Probefahrt) durch den Käufer beschädigt oder sonst in seinem Zustand
      verschlechtert wird.
  1. Bei Ausübung des Rückgaberechts werden dem Käufer keine Kosten für eine ggf. ursprünglich erfolgte Anlieferung
    des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Der Rücktransport kann vom Käufer nach seiner Wahl selbst oder vom Verkäufer
    durchgeführt werden. Führt der Verkäufer den Rücktransport durch, übernimmt er die hierbei entstehenden Kosten
    bis zu einer Distanz von 30 km zwischen der vereinbarten Anlieferungsstelle und seinem Geschäftssitz. Für jeden
    weiteren Kilometer des Rücktransports stellt der Verkäufer dem Käufer 1 € in Rechnung. Organisiert der Käufer
    den Rücktransport selbst, erhält er vom Verkäufer, unabhängig von der Entfernung zwischen Anlieferungsstelle und
    Geschäftssitz, eine Gutschrift in Höhe von 30 €. Maßgeblich für die Berechnung der Entfernung sind die
    Kilometerangaben der schnellsten Strecke bei Google-Maps.
  2. Das Risiko der Beschädigung oder der Zerstörung des Fahrzeugs im Rahmen des Rücktransports liegt nur dann beim
    Käufer, wenn der Rücktransport nicht vom Verkäufer durchgeführt wird.
  3. Durch das eingeräumte Rückgaberecht wird das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers weder eingeschränkt noch
    modifiziert. Ferner werden die gesetzlichen Mängelrechte durch das vertragliche Rückgaberecht nicht berührt.

XI. Online-Streitbeilegungsplattform und Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit, die unter
www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG
teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XII. Schiedsstelle:

Ist der Verkäufer Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e. V., kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle
schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn
sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig,
sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig.
Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle
ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der

BVfK e.V.  53113 Bonn   Bundeskanzlerplatz/Reuterstr.241, Tel.: 0228  85 40 921   FAX: 0228  85 40 928

schiedsstelle@bvfk.de     www.automobilverband.de

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